Voraussetzungen für die Aufnahme im Hospiz
Preise
Unser Hospiz verfügt über die Anerkennung als stationäres Hospiz nach § 39a SGB V. Bei vorliegender individueller Voraussetzung der Hospizpflegebedürftigkeit übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen die Kosten für die Hospizversorgung.
Es werden jedoch nur 95% der Kosten seitens der Kranken- und Pflegekassen übernommen. Fünf Prozent der Kosten und darüber hinausgehende Anschaffungen oder Projekte muss über Spenden finanziert werden. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!
Hierzu gibt es den Förderverein des Hospiz St. Marien: https://www.foerderverein-hospiz-st-marien.de/spenden/
Sollten Sie Fragen haben, wie Sie unsere Arbeit sonst noch unterstützen können, wenden Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleitung Herrn Menz.